Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Fertigung, Montage und Verpackung

(1)    Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung sämtlicher Lieferungen und sonstiger Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (nachfolgend „Partner“)., insbesondere für die Bereiche Fertigung, Komplettierung, Konfektionierung, Verpackung, Kontrolle und Montage. Für Leistungen unserer Wäscherei, unserer Küche, unserer Gärtnerei sowie für die Fertigung von eigenen Produkten gelten gesonderte Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Partner.

(2)    Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Partners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Partners die Lieferung an den Partner vorbehaltlos ausführen.

(3)    Unsere schriftlichen Angebote sind unverbindlich und freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich durch uns bestätigt wurde. Sie behalten 28 Tage ab Angebotserstellung ihre Gültigkeit.

(4)    Unsere Preise werden in EURO gestellt und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie Verpackungs-, Lagerungs- und Transportkosten, sofern nichts anders schriftlich durch uns bestätigt wurde.

(5)    Leistungen, die behinderte Menschen in unserer Einrichtung ausführen, werden entsprechend der gesetzlichen Regelungen mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7% berechnet. Nebenleistungen (z.B. Lagerung, Transport u.ä.) werden mit 19% Mehrwertsteuer berechnet.

(6)    Lagerungskosten werden von uns erhoben, wenn Ware oder von unseren Partnern bereit gestelltes Leergut mehr als 4 Wochen bei uns verbleibt, sofern der Grund hierfür nicht bei uns verursacht ist. Dabei werden pro überdachtem und frostfreiem Stellplatz (Europalette) 3,00 Euro (netto), pro überdachtem und nicht-frostfreiem Stellplatz 2,50 Euro (netto), und pro nicht überdachtem Stellplatz 1,50 Euro (netto) pro angefangenem Monat berechnet. Hinzu kommen Ein- und Auslagerungskosten in Höhe von jeweils 1,50 Euro (netto pro Palette).

(7)    Gemäß SGB IX kann der Partner 50% der Arbeitsleistung, die behinderte Menschen erbracht haben, auf eine zu entrichtende Ausgleichsabgabe anrechnen lassen. Dazu stellen wir auf Wunsch des Partners jährlich eine Bescheinigung aus, für die wir eine Bearbeitungspauschale von 45,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

(8)    Unsere angebotenen Preise beziehen sich ausschließlich auf die in der Auftragsbestätigung von uns zugesagten Leistungen und Lieferungen. Alle vom Partner zusätzlich beauftragten Leistungen (zusätzliche Arbeitsschritte, Inventuren, Bearbeitung unberechtigter Reklamationen, durch Partner veranlasste Audits in unserem Haus etc.) werden gesondert verrechnet. Dabei wird der uns tatsächlich entstandene Aufwand mit einem Stundenverrechnungssatz von 45,00 Euro (netto) berechnet.

(9)    Von uns schriftlich erstellte Angebote beruhen auf einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Dennoch behalten wir uns insbesondere bei langfristigen oder dauerhaften Aufträgen vor, nach einer angemessenen Einarbeitungszeit aufgrund einer Nachkalkulation die angebotenen Preise anzupassen. In diesem Fall kündigen wir das in unseren schriftlichen Angeboten mit Nennung einer Frist an.

(10)    Wir behalten uns vor, von uns schriftlich erstellte Angebote, die nicht zu einer Auftragserteilung durch den Partner führen, mit einem Betrag von 45,00 Euro (netto) zu berechnen.

(11)    Maßgeblich für sämtliche Lieferungen und Leistungen von uns sind stets die in unseren schriftlichen Auftragsbestätigungen genannten Preise, Mengen und Termine. Mündliche Absprachen und Aufforderungen seitens des Partners sind für unsere Mitarbeiter nicht bindend.

(12)    Angebotene Preise basieren auf den zurzeit gültigen Materialpreisen und Löhnen. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass wir eine Lieferverzögerung zu vertreten haben, kann der Preis unter Berücksichtigung zwischenzeitlich eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten entsprechend angepasst werden. In gleicher Weise verfahren wir bei Kostensenkungen. Sowohl Kostensenkungen als auch Kostenerhöhungen begründen wir gegenüber unseren Partnern.

(13)    Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Partners voraus (z.B. Materiallieferung). Solange der Partner mit einer Verbindlichkeit in Verzug ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.

(14)    Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Liefertermine oder –fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(15)    Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Arbeitskämpfe, Epidemien, Unwetter, Unruhen, behördliche Maßnahmen) berechtigen uns, von unseren Lieferverpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten. Plötzliche Hindernisse in der Bearbeitung, die durch Materialmangel, Maschinenbruch, Transportschwierigkeiten des Auftraggebers usw. entstanden sind, entbinden uns von vereinbarten Lieferfristen.

(16)    Kommt der Partner in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

(17)    Für Teillieferungen und Teilleistungen stellen wir Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang in Rechnung.

(18)    Partner-Reklamationen an unseren Leistungen bearbeiten wir nur dann, wenn sie schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen (ab Datum Lieferschein) eingereicht werden. Haben wir den Grund für die Reklamation nicht zu vertreten, berechnen wir unseren tatsächlich entstandenen Aufwand mit einem Stundenverrechnungssatz von 45,00 Euro (netto).

(19)    Wir haften ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Voraussetzung ist, dass die vom Partner geltend gemachten Schadensersatzansprüche auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche müssen schriftlich eingereicht und begründet werden.

(20)    Wir behalten uns vor, bei vertragswidrigem Verhaltens des Partners dessen Ware in unserer Verfügungsgewalt zu belassen. Der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo bezüglich der vereinbarten Vergütung unserer Leistungen. Dies gilt insbesondere bei Zahlungsverzug.

(21)    Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Rechnungen bis 14 Tage nach Rechnungstermin ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden durch uns in angemessenen Rahmen Zinsen und Gebühren erhoben, mindestens aber 10,00 Euro (netto) pro schriftlicher Mahnung.

(22)    Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs.

(23)    Daten unserer Partner behandeln wir nach dem Kirchlichen Datenschutzgesetz in seiner jeweils aktuellen Fassung.

(24)    Die Vertragsparteien verpflichten sich, die gegenseitigen, durch Anbahnung und Erfüllung von Verträgen im Rahmen einer Geschäftsbeziehung bekannt werdenden wirtschaftlichen und technischen Kenntnisse (z.B. Unterlagen, Zeichnungen, Muster) gegenüber Dritten geheim zu halten. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich nicht auf Informationen, die nachweislich bereits zum Abschluss des Vertrages im Besitz der Öffentlichkeit waren.

(25)    Wir erklären uns zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht bereit. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien.

(26)    Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz (Auf der Rinne 32, 37308 Heilbad Heiligenstadt) Erfüllungsort.

(27)    Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt unserer AGB abweichen oder deutlich über sie hinausgehen. Abweichungen von diesen AGB sind nur dann möglich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt oder vertraglich vereinbart wurden.